1. Anwendungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) der Moccu GmbH & Co. KG (nachfolgend: Moccu) finden nur gegenüber Personen Anwendung, die nicht Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind (nachfolgend: Kunde).
1.2 Der Kunde akzeptiert die ausschließliche Geltung dieser AGB für sämtliche gegenwärtigen und künftigen Geschäfte mit Moccu, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Der Kunde verzichtet auf die Verwendung eigener AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden von Moccu nicht anerkannt und daher nicht Vertragsbestandteil, soweit Moccu deren Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zustimmt. Die AGB von Moccu gelten auch dann, wenn Moccu in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt. Individuelle Nebenvereinbarungen bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt.
1.3 Die AGB liegen am Firmensitz von Moccu zur Einsicht bereit und sind darüber hinaus online auf der Website von Moccu (www.Moccu.com) abrufbar. Auf gesonderten Wunsch des Kunden sendet Moccu dem Kunden die AGB in Textform (Brief, Fax, E-Mail) zu.
2. Vertragsschluss
2.1 Ist ein Angebot von Moccu als „freibleibend“ bezeichnet, kommt der Vertrag zwischen Moccu und dem Kunden erst dann rechtswirksam zustande, wenn der Kunde Moccu einen entsprechenden Auftrag erteilt und Moccu diesen Auftrag innerhalb einer angemessenen Frist annimmt. Gleiches gilt für als freibleibend bezeichnete Ergänzungen und Änderungen des Vertrages.
2.2 Ist ein Angebot von Moccu nicht als „freibleibend“ bezeichnet, kommt der Vertrag zwischen Moccu und dem Kunden rechtswirksam zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb der von Moccu gesetzten Annahmefrist annimmt. Hat Moccu keine Annahmefrist gesetzt, kommt der Vertrag zwischen Moccu und dem Kunden nur dann rechtswirksam zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb angemessener Frist annimmt, die in der Regel mit vier (4) Wochen, gerechnet ab Datum des Angebots, zu bemessen ist. Maßgebend für die Annahme ist jeweils der Zugang bei Moccu.
2.3 Soweit sich Moccu zur Erbringung der von ihr angebotenen Dienste Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden, sofern und soweit nicht abweichendes vereinbart ist.
2.4 Sämtliche für das Zustandekommen des Vertrages wesentlichen Erklärungen haben in Textform (Brief, Fax, E-Mail) zu erfolgen, sofern das Gesetz keine strenge Form vorschreibt.
3.Vertragsgegenstand / Leistungsumfang
Art und Umfang der von Moccu zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den jeweiligen Angeboten von Moccu und etwaigen weiteren Leistungsbeschreibungen und sonstigen Unterlagen (z.B. Konzept, Schriftverkehr, Preisspezifikationen, Pflichtenheft, Kundeninformationen, besondere Geschäfts- und Lizenzbedingungen), nachfolgend zusammenfassend auch Auftragsunterlagen genannt. Im Übrigen, d.h. soweit sich aus den Auftragsunterlagen nichts Abweichendes ergibt, vereinbaren die Parteien hinsichtlich ihrer Zusammenarbeit was folgt.
4.Leistungstermine, Verzögerungen, Verzug mit wesentlichen Leistungen**
4.1 Moccu und der Kunde legen sämtliche Leistungstermine grundsätzlich in Textform (Brief, Fax, E-Mail) und vor Beginn der Vertragsdurchführung fest.
4.2 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund von
- höherer Gewalt (z.B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.)
- Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. Änderungen des Projektumfangs, Change Requests, nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungspflichten, Verzögerungen durch dem Kunden zuzurechnende Dritte etc.)
- sowie bei Vorliegen eines Ausschlusses der Leistungspflicht im Sinne des § 275 BGB, hat Moccu nicht zu vertreten und begründen keinen Verzug mit der Leistung. Derartige Verzögerungen berechtigen Moccu, das Erbringen der jeweils betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder im Fall des § 275 BGB ganz zu verweigern. Die Parteien werden sich das Eintreten von Gründen für Leistungsverzögerungen unverzüglich gegenseitig anzeigen. Besteht das Hindernis über mehr als vier (4) Wochen über die vereinbarten Liefertermine hinaus, ist sowohl Moccu als auch der Kunde berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei (2) Wochen vom Vertrag zurückzutreten, sofern nicht bereits ein Fall des § 275 BGB vorliegt.
4.3 Kommt Moccu mit wesentlichen vertragsgegenständlichen Leistungen in Verzug, ist der Kunde nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Moccu die betreffende wesentliche Leistung trotz einer vom Kunden in Textform (Brief, Fax, E-Mail) gesetzten angemessenen Nachfrist nicht erbringt. Die Regelungen des § 275 BGB bleiben unberührt.
5. Leistungsänderung
5.1 Moccu bleibt das Recht vorbehalten, bei unveränderter Vergütung Leistungen zu erweitern, unwesentlich zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen. Das Recht zur Leistungsänderung steht Moccu insbesondere dann zu, wenn diese Änderung branchenüblich oder Moccu hierzu durch Änderung der Gesetzeslage oder der Rechtsprechung verpflichtet ist. Die Interessen des Kunden werden hierbei angemessen berücksichtigt.
5.2 Soweit Moccu über den vertraglichen Inhalt hinaus für den Kunden freiwillige, unentgeltliche Dienste und/oder Leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung wieder eingestellt werden. Für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit haftet Moccu unbeschränkt. Zudem haftet Moccu für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit durch seine Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung wegen leicht fahrlässigen Verhalten ist ausgeschlossen, da es sich bei den freiwilligen und unentgeltlichen Leistungen um keine vertragswesentlichen Pflichten von Moccu handelt, weshalb ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch des Kunden insoweit ausgeschlossen ist.
5.3 Sofern der Kunde Änderungsanforderungen an Moccu stellt (Change Request), wird Moccu zusammen mit dem Kunden über deren Realisierung und Bedingungen in einem gemeinsamen Bewertungsprozess entscheiden. Sofern, soweit und sobald die Parteien die Änderungen gemeinsam freigeben, werden sie zum Bestandteil dieses Vertrages.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden bei Vertragsdurchführung
6.1 Der Kunde verpflichtet sich, Moccu sämtliche auftragsrelevanten Informationen bereits im (ersten) Briefing mitzuteilen und in jedem folgenden Briefing jeweils sämtliche fehlenden, neuen oder geänderten Informationen unverzüglich zur Kenntnis zu geben.
6.2 Der Kunde unterstützt Moccu bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Zurverfügungstellung von Informationen, Unterlagen, Datenmaterial sowie von Hard- und Software (nachfolgend: Materialien), soweit vereinbart, erforderlich oder nützlich.
6.3 Der Kunde hat Moccu sämtliche Materialien umgehend gebündelt in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Für den Fall, dass der Kunde die Materialien Moccu nur nach und nach in einzelnen Bestandteilen und in zeitlichen Abständen zur Verfügung stellen sollte, hat Moccu das Recht, den hierdurch entstehenden Mehraufwand gesondert abzurechnen. Ist eine Konvertierung des vom Kunden überlassenen Materials in ein anderes digitales Format erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten. Der Kunde stellt sicher, dass Moccu die zur Nutzung bzw. Bearbeitung der Materialien erforderlichen Rechte erhält.
6.4 Der Kunde verpflichtet sich, die benötigten Materialien Moccu frei von Fehlfunktionen und Schäden zur Verfügung zu stellen.
6.5 Der Kunde stellt eigene Mitarbeiter in der erforderlichen Zahl zur Durchführung des Vertragsverhältnisses bereit, die über die erforderliche Sachkunde verfügen.
6.6 Der Kunde ermöglicht Moccu die Installation technischer Einrichtungen (Hardware/Software), sofern und soweit dies für die Nutzung der Leistungen von Moccu erforderlich ist und Installationen nicht vereinbarungsgemäß durch den Kunden selbst vorgenommen werden.
6.7 Der Kunde erkennt an, dass sämtliche Änderungsarbeiten an den von Moccu erbrachten und/oder verantworteten Arbeitsergebnissen und/oder Leistungen grundsätzlich nur von Moccu oder einem von Moccu beauftragten Dritten ausgeführt werden dürfen. Ausnahmen hiervon bedürfen in jedem Einzelfall einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
6.8 Der Kunde hat Moccu jede Änderung seiner Firma, Anschrift oder sonstigen Kontaktinformationen (Tel., Fax, E-Mail) umgehend, spätestens binnen zwei (2) Wochen in Textform (Brief, Fax, E-Mail) anzuzeigen.
7. Verstöße des Kunden gegen Mitwirkungspflichten bei Vertragsdurchführung
7.1 Verletzt der Kunde schuldhaft eine Mitwirkungspflicht, ist Moccu berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Kunden durch entsprechenden Hinweis in Textform (Brief, Fax, E-Mail)zur Einhaltung der Mitwirkungspflichten aufzufordern. Soweit Moccu durch die nicht fristgerechte Erbringung von Mitwirkungspflichten seitens des Kunden seinerseits an der fristgerechten Leistungserbringung gehindert ist, ist Moccu für daraus resultierende unmittelbare und mittelbare Terminverschiebungen nicht verantwortlich. Nach zweimaliger erfolgloser Aufforderung des Kunden wegen einer oder mehrerer Pflichtverletzungen ist Moccu berechtigt, die vertraglichen Leistungen einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten bzw. bei Dauerschuldverhältnissen das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen. Die Verpflichtung des Kunden zur Leistung der vereinbarten Vergütung bleibt davon grundsätzlich unberührt.
7.2 Ferner ist der Kunde Moccu zum Ersatz sämtlicher Schäden einschließlich des entgangenen Gewinns und etwaiger Mehraufwendungen verpflichtet, die aus dem schuldhaften Verstoß gegen Mitwirkungspflichten und gegebenenfalls daraus resultierender Terminverschiebungen entstehen.
8. Preise, Vergütung, Kosten
8.1 Sämtliche Preise richten sich nach dem Angebot von Moccu und verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
8.2 Haben die Parteien keine oder keine eindeutige Vereinbarung über die Vergütung einer Leistung von Moccu getroffen, gilt ergänzend Folgendes: Die Berechnung der Vergütung von Moccu erfolgt grundsätzlich nach Zeitaufwand. Maßgeblich für die Vergütung des Zeitaufwandes sind die jeweils gültigen Vergütungssätze von Moccu, die Moccu dem Kunden auf Anforderung gerne mitteilt. Moccu ist berechtigt, die den Vereinbarungen zugrunde liegenden Vergütungssätze nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zu ändern oder zu ergänzen. Von Moccu erstellte Kostenvoranschläge oder Budgetplanungen sind grundsätzlich unverbindlich.
8.3 Vom Kunden verursachter Mehraufwand sowie zusätzlich anfallende Kosten für vom Kunden gewünschte zusätzliche Leistungen, die vom Auftrag nicht ausdrücklich erfasst sind (z.B. Änderungen des Projektumfangs, Change Requests, Einkauf von Fremdleistungen, Kurier- oder Portokosten, Scankosten, Fotorechte, Reisekosten etc.), werden dem Kunden gesondert berechnet und hat der Kunde gesondert zu zahlen.
8.4 Nach Vertragsschluss eintretende Kostensteigerungen (einschließlich der Kostensteigerungen externer Freelancer), die nicht von Moccu zu vertreten sind, werden an den Kunden weiterberechnet. Der Kunde ist aufgrund von Kostensteigerungen weder zur Kündigung noch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, es sei denn sie betragen zwanzig (20) oder mehr Prozent des vereinbarten Gesamtpreises. Moccu weist dem Kunden die eingetretenen Kostensteigerungen auf Verlangen nach.
8.5 Zölle, Umsatzsteuer und sonstige mit der Ein- oder Ausfuhr von Waren in einen europäischen oder außereuropäischen Staat im Zusammenhang stehenden Abgaben trägt der Kunde.
9. Zahlungsbedingungen
9.1 Die Abrechnung der Vergütung von Moccu nach Zeitaufwand erfolgt kalendermonatlich für den jeweils abgeschlossenen Monat. Soweit auf der entsprechenden Rechnung von Moccu nichts Abweichendes angegeben ist, ist die Vergütung von Moccu sofort zur Zahlung fällig.
9.2 Kosten für Servermieten, Domains, SSL-Zertifikate und ähnliche Dienstleistungen werden jährlich im Voraus berechnet. Die Forderung wird innerhalb von zwei (2) Wochen nach Rechnungszugang zur Zahlung fällig.
9.3 Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen sind gegenüber Moccu in Textform (Brief, Fax, E-Mail) zu erheben. Rechnungen von Moccu gelten als vom Kunden genehmigt, wenn ihnen nicht binnen einer Frist von vier (4) Wochen nach Zugang widersprochen wird. Maßgebend für die Fristwahrung ist der rechtzeitige Zugang der Einwendung bei Moccu.
9.4 Schecks und Wechsel werden als Zahlungsmittel grundsätzlich nicht akzeptiert. Akzeptiert Moccu diese Zahlungsmittel ausnahmsweise, hat der Kunde für ungedeckte Schecks oder geplatzte Wechsel an Moccu pro Einzelfall eine Bearbeitungsgebühr von EUR 15,-- zu zahlen. Der Kunde ist berechtigt, nachzuweisen, dass keine oder geringere Kosten als die vorgenannte Bearbeitungsgebühr entstanden sind. Bearbeitungsgebühren von Banken sind vom Kunden gesondert zu zahlen.
10. Einräumung von Eigentums- und Nutzungsrechten, Vorbehalt der Zahlung
10.1 Bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung verbleiben die gelieferten Leistungen (insbesondere Software/Hardware) im Eigentum von Moccu. Die Einräumung der vereinbarten Nutzungsrechte an der vertragsgegenständlichen Leistung erfolgt ebenfalls vorbehaltlich der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung.
10.2 Ob und inwieweit Moccu dem Kunden Eigentums-, Besitz- und Nutzungsrechte an Quellcodes (auch Programmcode oder source code genannt) einer von Moccu für den Kunden programmierten Software einräumt, richtet sich in jedem Einzelfall nach der hierzu getroffenen Individualvereinbarung. Die Offenlegung und Einräumung von exklusiven Nutzungsrechten am Quellcode unterliegen im Zweifel einer gesonderten Vergütung. Haben die Parteien zum Quellcode keine oder keine eindeutige individuelle Regelung getroffen, wird im Zweifel nur ein einfaches, d.h. non-exklusives und nicht übertragbares Nutzungsrecht eingeräumt. Vorstehende Regelung gilt entsprechend für Programmbibliotheken, insbesondere Quelltextbibliotheken (library code). Moccu bleibt in solchen Fällen daher stets berechtigt, die betreffenden Quellcodes und/oder Programmbibliotheken auch für andere Projekte und andere Kunden zu verwenden und diesen ebenfalls Nutzungsrechte an den Quellcodes und/oder Programmbibliotheken einzuräumen. Dies gilt im Zweifel auch für den Fall, dass Moccu aufgrund werkvertraglicher Vereinbarung eine Individualsoftware nach den Anforderungen und Wünschen des Kunden erstellt. Der Kunde nimmt ferner billigend zur Kenntnis, dass der Einsatz von Open Source Software eigenen, von Moccu nicht beeinflussbaren Lizenzbedingungen unterliegt, an die jeder Nutzer, also auch der Kunde gebunden ist.
10.3 Die Eigentums-, Besitz- und Nutzungsrechte an sämtlichen Vorarbeiten, Vorstufen und Zwischenergebnissen (insbesondere Skizzen, Entwürfe, Konzepte) der vertragsgegenständlichen Leistung verbleiben in jedem Fall, d.h. ungeachtet der Zahlung der vereinbarten Vergütung, bei Moccu. Moccu ist demnach berechtigt, diese Vorarbeiten Vorstufen und Zwischenergebnisse und/oder Teile davon im Rahmen von anderen Projekten bzw. für andere Kunden weiterzuentwickeln und auf jegliche Weise, sei es verändert oder unverändert, weiterzuverwenden.
10.4 Ferner hat Moccu in jedem Fall das ausschließliche, inhaltlich, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht, mit den vertragsgegenständlichen Leistungen Eigenwerbung für sich zu betreiben (sämtliche Medien, insbesondere Printprodukte, Internet; Messen und andere Veranstaltungen; „pitches“, „beauty contests“ und „road shows“; sonstige Maßnahmen der Akquise und Verkaufsförderung). Auf diese Zwecke der Eigenwerbung beschränkt hat Moccu ferner das Recht, den Namen oder die Firma des Kunden zu nennen und etwaige Kennzeichen des Kunden (z.B. Marke, Logo, Schriftzug) abzubilden (Referenz), es sei denn, beide Parteien vereinbaren schriftlich im Voraus Stillschweigen über das gesamte Projekt.
10.5 Im Übrigen richtet sich der inhaltliche, zeitliche und räumliche Umfang der Einräumung von Nutzungsrechten an den Kunden nach den individualvertraglichen Vereinbarungen und den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere denen des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) in ihrer jeweils geltenden Fassung.
11. Rechtsfolgen bei Zahlungsverzug des Kunden, insbesondere Sperrung
11.1 Kommt ein Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, ist Moccu nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen aus Kulanz gesetzten und keine Stundung begründenden Nachfrist berechtigt, die Internetpräsenz – soweit von Moccu erstellt - zu sperren und alle sonstigen Vertragsleistungen einzustellen bzw. zurückzuhalten, bis die Zahlungsverpflichtungen vollständig erfüllt sind. Zur erneuten Aktivierung der Internetpräsenz hat der Kunde eine Reaktivierungspauschale in Höhe von jeweils EUR 50,-- zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen. Der Kunde ist berechtigt, nachzuweisen, dass kein oder ein geringer Schaden als die vorgenannte Reaktivierungspauschale entstanden ist.
11.2 Bei Zahlungsverzug ist Moccu ferner zur Berechnung von Verzugszinsen in der jeweils gesetzlichen Höhe, mindestens jedoch in Höhe von neun (9) Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechtigt. Die Geltendmachung weitergehender Verzugsschäden bleibt ausdrücklich vorbehalten.
12. Mängelgewährleistung von Moccu
12.1 Den Kunden treffen die Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377 HGB, sofern es sich um einen Kauf handelt und dieser für beide Seiten ein Handelsgeschäft darstellt. Erkennbare Mängel der vertraglichen Leistung sind unverzüglich, spätestens jedoch vierzehn (14) Tage nach Übereignung schriftlich zu rügen. Sollte es dem Kunden im Einzelfall nach ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht möglich sein, die vertragliche Leistung innerhalb von 14 Tagen zu untersuchen und etwaige Mängel zu rügen, zeigt der Kunde dies Moccu unverzüglich nach Übereignung an und teilt mit, wann er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nachkommen wird. Moccu ist berechtigt, Nachweise dafür zu verlangen, dass dem Kunden eine Untersuchungs- und Rügepflicht innerhalb von 14 Tagen nicht möglich ist, sondern erst innerhalb des vom Kunden benannten Zeitraums.
12.2 Handelt es sich bei der vertraglichen Leistung um einen Werkvertrag, nimmt der Kunde sowohl die jeweils fertiggestellten Teilprodukte (Milestones) als auch die jeweils fertiggestellten Endprodukte ab, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen sollten. Die Regelungen des § 640 BGB finden Anwendung.
12.3 Im werkvertraglichen Gewährleistungsfall ist Moccu nach eigener Wahl zur Nacherfüllung durch Mängelbeseitigung oder Neulieferung berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung 2 (zwei) mal fehl oder verweigert Moccu die Nacherfüllung oder lässt Moccu eine vom Kunden gesetzte, angemessene Frist zur Nacherfüllung ungenutzt verstreichen oder ist die Nacherfüllung dem Kunden unzumutbar, stehen dem Kunden die weiteren gesetzlichen Mängelrechte/Rechtsbehelfe des Werkvertragsrechts zu, insbesondere die Minderung der Vergütung.
12.4 Moccu ist berechtigt, die Nacherfüllung solange zu verweigern, wie der Kunde mit einer oder mehreren Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung in Verzug ist.
12.5 Die Gewährleistungsfrist für sämtliche Mängel beträgt zwölf (12) Monate ab dem jeweiligen Beginn der gesetzlichen Verjährungsfrist. Die vorgenannte Beschränkung gilt nicht für Fälle des § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB und des § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB.
13. Mitwirkungspflichten des Kunden bei Nacherfüllung
13.1 Der Kunde ist verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren alle erforderlichen und nützlichen Maßnahmen zu treffen, die eine unverzügliche Bewertung der Mängel und etwa daraus resultierender Schäden sowie ihrer Ursachen ermöglichen, und seiner gesetzlichen Schadensminderungspflicht nachzukommen.
13.2 Der Kunde hat Moccu sämtliche durch die Nacherfüllung entstandenen Kosten zu ersetzen, sofern und soweit sich herausstellt, dass der Mangel oder daraus resultierende Schäden nicht im Verantwortungsbereich von Moccu liegen. Der Kostenberechnung werden die jeweils gültigen Vergütungssätze zugrunde gelegt.
14. Haftungsbeschränkungen
14.1 Für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer mindestens fahrlässigen Pflichtverletzung durch Moccu, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet Moccu unbeschränkt.
14.2 Für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Moccu, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet Moccu unbeschränkt.
14.3 Für Schäden, die auf einer einfach fahrlässigen Pflichtverletzung von Moccu, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet Moccu nur für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
14.4 Moccu haftet nicht für Fehlfunktionen und Schäden, die auf eigenmächtigen Änderungen des Kunden an der vertragsgegenständlichen Leistung beruhen. Die Regelungen in den Ziffern 14.1 bis 14.3 bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt.
14.5 Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet Moccu insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Die Regelungen nach den Ziffern 14.1 bis 14.3 bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt.
14.6 Im Übrigen ist jede Haftung von Moccu ausgeschlossen.
15. Aufrechnung
Gegen Forderungen von Moccu steht dem Kunden das Recht zur Aufrechnung mit Gegenansprüchen nur insoweit zu, als diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
16. Zusätzliche Bestimmungen für digitale Projekte, insbesondere Webdesign
16.1 Die Vertragsparteien legen Art und Umfang des digitalen Projekts und der diesbezüglichen Designleistungen einvernehmlich in einem Konzept in Textform (Brief, Fax, E-Mail) fest.
16.2 Aufgrund gesonderter Vereinbarung und gegen gesonderte Vergütung erstellt Moccu ein Pflichtenheft. Entsprechendes gilt für eine abschließende Dokumentation des Projekts. Die Erstellung des Pflichtenhefts baut auf dem Konzept auf. Hierzu werden die Kundenanforderungen von Moccu in Zusammenarbeit mit dem Kunden spezifiziert. Dabei wird insbesondere detailliert definiert, wie und womit die in dem Konzept festgehaltenen Anforderungen des Kunden zu realisieren sind. Das Pflichtenheft fasst die so gewonnenen Erkenntnisse zusammen und stellt im Ergebnis die strukturierte, vollständige und schrittweise aufgebaute Darstellung der Anforderungen an das vertragsgegenständliche Projekt dar.
16.3 Moccu behält sich im Rahmen der visuellen Gestaltung digitaler Projekte, insbesondere von Webseiten vor, die vom Kunden vorgegebenen Inhalte (Bilder, Graphiken, Schriftarten, Textstrukturen etc.) nach Absprache mit dem Kunden dahingehend zu verändern bzw. zu korrigieren, dass eine optimale Darstellung, insbesondere an Computer-Bildschirmen ermöglicht wird. Im Bereich der Reproduktion von Vorlagen und Mustern des Kunden vereinbaren die Parteien, dass zumutbare Abweichungen im Material- und Farbbereich sowie ähnliche Schwankungen zulässig sind.
16.4 Erstellt Moccu Werke zur Verwendung im Internet, Intranet oder Extranet, so geschieht dies dergestalt, dass sie auf Datenverarbeitungsanlagen lauffähig sind, die mit der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung jeweils am meisten verbreiteten Version einer Browser-Software auf den Betriebssystemen der Hersteller Microsoft (Windows) und Apple (Mac OS X) ausgestattet sind. Moccu leistet keine Gewähr für die Lauffähigkeit auf anderen Systemen.
16.5 Für die Rechtmäßigkeit des Inhaltes der vertragsgegenständlichen Leistungen ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Der Kunde sichert Moccu zu, dass die vorgegebenen Inhalte nicht gegen das Grundgesetz, Bundes- oder Landesgesetze, Verwaltungsvorschriften, individuelle behördliche Auflagen oder Codizes der freiwilligen Selbstkontrolle (z.B. Presserat, Werberat) verstoßen und stellt Moccu insoweit von jeglicher Haftung einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung in gesetzlicher Höhe (RVG) auf erstes Anfordern frei. Moccu trifft eine Prüfungspflicht oder Haftung hinsichtlich der vom Kunden vorgegebenen Inhalte nur im Hinblick auf evidente Rechtsverstöße. Bei evidenten Rechtsverstößen der vorgegebenen Inhalte wird Moccu den Kunden darauf hinweisen. Ferner ist Moccu bei evident unzulässigen Inhalten berechtigt, die weitere Erstellung oder Veröffentlichung der vertragsgegenständlichen Leistung, insbesondere Websites, unter Angabe der wesentlichen Gründe zu verweigern. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung eines der geleisteten Arbeit entsprechenden Teils der Vergütung und Ersatz der in der Vergütung nicht inbegriffenen Auslagen bleibt davon unberührt.
16.6 Aufgrund gesonderter Vereinbarung werden die vertragsgegenständlichen Leistungen während deren Erstellung auf ihre bisherige Vertragsgemäßheit getestet (Test). In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, bei dem Test gemäß den nachfolgenden Bestimmungen mitzuwirken.
Moccu wird dem Kunden rechtzeitig vor der Durchführung des Tests das Testverfahren, den Ort, die Zeit sowie die bei dem Test vom Kunden zu erbringenden Mitwirkungshandlungen mitteilen und ihn zur Teilnahme an dem Test auffordern. Bei der Festlegung des Test-Zeitpunktes wird Moccu auf die Interessen des Kunden angemessen Rücksicht nehmen.
Im Rahmen des Tests erstellen die Parteien in gemeinsamem Einvernehmen ein schriftliches Testprotokoll, in dem der Ort, die Zeit, die technischen Umstände des Tests sowie die Teilnehmer des Tests festgehalten werden. Der Kunde wird im Rahmen des Tests die vertragsgegenständlichen Leistungen auf ihre Vertragsgemäßheit prüfen und für ihn erkennbare nachteilige Abweichungen der Erstellungsleistungen von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit in das Protokoll aufnehmen lassen. Das Testprotokoll ist von beiden Parteien zu unterzeichnen.
Gibt der Kunde ihm im Rahmen des Tests erkennbare nachteilige Abweichungen der Erstellungsleistungen von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit nicht zu Protokoll, gelten die Erstellungsleistungen insoweit als vertragsgemäß erbracht. Für den Fall, dass der Kunde seiner Pflicht zur Teilnahme an dem Test schuldhaft nicht oder nicht vollständig nachkommt, gilt entsprechendes hinsichtlich der bei einer pflichtgemäßen Teilnahme erkennbaren Abweichungen. Die Pflichten des Kunden aus Ziffer 12.1 bleiben von der Durchführung des Tests unberührt.
17. Zusätzliche Bestimmungen für Content Management Systeme (CMS)
17.1 Moccu stellt dem Kunden aufgrund gesonderter Vereinbarung und gegen gesonderte Vergütung Content Management Systeme (CMS) zur Verfügung, die je nach Vereinbarung entweder von Moccu selbst oder von Drittunternehmen programmiert und lizensiert werden.
17.2 Die Lieferung von CMS von Drittunternehmen erfolgt zu den bei Lizenzierung geltenden Lizenzbedingungen des betreffenden Drittunternehmens. Der Kunde verpflichtet sich gegenüber Moccu zur gewissenhaften Einhaltung der Lizenzbedingungen des Drittunternehmens. Für Mängel am CMS von Drittunternehmen gelten die Gewährleistungs- und ggf. Garantiebedingungen des jeweiligen Drittunternehmens.
17.3 Für Mängel am CMS von Drittunternehmen gelten die Gewährleistungs- und ggf. Garantiebedingungen des jeweiligen Drittunternehmens.
18. Zusätzliche Bestimmungen für Pflegeleistungen
Die Erbringung von Pflegeleistungen durch Moccu für den Kunden außerhalb von Gewährleistungsverpflichtungen erfolgt nur aufgrund gesonderter Vereinbarung und gegen gesonderte Vergütung. Zu den Pflegeleistungen gehören sowohl die Vornahme von Änderungen und Erweiterungen eines Projekts (z.B. einer Website, App, eines Social Media Kanal etc.) als auch damit zusammenhängende Beratungsleistungen. Nicht zu den Pflegeleistungen gehört die grundlegende Neu- oder Umgestaltung eines Projekts (Relaunch), welche gleichfalls einer gesonderten Vereinbarung bedarf.
19. Zusätzliche Bestimmungen für Provider- und providerähnliche Leistungen
19.1 Domainregistrierung
Der Kunde bevollmächtigt Moccu zur Beantragung eines Domain-Namens und zur Domainbestellung in seinem Namen und auf seine Rechnung bei der jeweiligen Registry (z.B. denic). Moccu haftet nicht für die Verfügbarkeit des vom Kunden gewünschten Domain-Namens und übernimmt auch keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden zur Eintragung gelangenden Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben. Bei offensichtlichen Namensverletzungen ist Moccu berechtigt, die Registrierung der Domain abzulehnen.
19.2 Hosting
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Für den Fall einer Hosting Vereinbarung gelten grundsätzlich die Bedingungen des jeweiligen Hosting-Anbieters, die Moccu dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung stellt.
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Moccu erbringt im Rahmen eines Hostings in der Regel die folgenden Leistungen, soweit nichts Abweichendes zwischen den Parteien vereinbart ist:
- Serverinstallation in einem Rechenzentrum nach vorheriger Absprache zwischen Kunde und Moccu
- Pflege und Überwachung des Servers
- Bereitstellung der für das Hosting der Webseite erforderlichen Rechen- und Serverkapazitäten
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Ein etwa gewünschter Backupservice der Serverinhalte für den Kunden ist nicht im Leistungsumfang enthalten und daher gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
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Moccu kann den Zugang zum Server beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern.
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Moccu haftet für die Richtigkeit, Fehlerfreiheit, gewünschte Funktionsweise und Vollständigkeit der Inhalte und Programmodule gemäß den Ziffern 14.1 bis 14.3 dieser AGB.
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Soweit Daten an Moccu - gleich in welcher Form - übermittelt werden, z.B. auch Datenübertragungen zum Server, verpflichtet sich der Kunde, Sicherheitskopien herzustellen. Dies gilt auch im erforderlichen Umfang für die innerhalb seiner Präsenz dynamisch generierten Daten (Datenbankinhalte, Foren und Gästebucheinträge usw.). Im Fall eines eintretenden Datenverlustes wird der Kunde die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich auf den Server von Moccu übertragen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die unentgeltliche Wiederherstellung seiner Daten aus den gegebenenfalls angelegten System-Backups (s.o. Buchstabe b).
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Sofern der Kunde zur Pflege seines Internetauftritts einen Login-Namen und ein Login-Passwort erhält, ist er verpflichtet, diese Daten streng vertraulich zu behandeln, und haftet für jeden Missbrauch, der aus einer von ihm zu vertretenden unberechtigten Verwendung des Passwortes resultiert. Es ist insbesondere untersagt, E-Mail-Postfächer bzw. Zugangsdaten kostenlos oder kommerziell an Dritte weiterzugeben.
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Moccu schuldet keine ununterbrochene Verfügbarkeit von Serversystemen und Daten. Bedingt durch die Infrastruktur des Internets, die technische Abhängigkeit von anderen Anbietern, die technische Verfügbarkeit von Netzwerken, Leitungsnetzen (Backbones), Rechenzentren, die Notwendigkeit von Wartungsarbeiten, etwaige Hard- und Softwarefehler, die Folgen höherer Gewalt z.B. Naturkatastrophen, Stromausfälle oder vorsätzliche Angriffe auf Serversysteme durch Hacker ist es nicht möglich, Verfügbarkeitsgarantien auszusprechen.
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Eine Haftung von Moccu für Ausfälle, Datenverluste, abgebrochene Datenübertragungen, E-Mailverluste, Datendiebstahl oder sonstige Probleme im vorgenannten Zusammenhang richtet sich nach den Ziffern 14.1 bis 14.3 dieser AGB.
19.3 Moccu schuldet die technisch einwandfreie Funktion und Verfügbarkeit der eigenen Serversysteme und Domain-Nameserver sowie der darauf installierten Programme, nicht jedoch die Verfügbarkeit der Leitungsanbindungen der unterschiedlichen Netzwerk- und Rechenzentrumsbetreiber und sonstiger Internet-Infrastrukturen.
20. Datenschutz
20.1 Moccu erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten im Sinne der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen ohne weitergehende Einwilligung nur, soweit sie für die Vertragsdurchführung und Abrechnung erforderlich sind.
20.2 Moccu weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass der Provider das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer des Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Moccu schuldet keinen Schutz und keine Sicherung der von dem Kunden ins Internet übermittelten und auf Web-Servern gespeicherten Daten.
21. Geheimhaltung
21.1 Die der jeweils anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke des zwischen den Parteien bestehenden Vertragsverhältnisses verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen, Dritten bereits bekannt sind oder eine gesetzliche oder behördliche Verpflichtung hierzu besteht. Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Angestellten, freien Mitarbeiter, Subunternehmer etc. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
21.2 Die von einer Vertragspartei übergebenen Unterlagen wie Strategiepapiere, Briefingdokumente etc. sind nach Beendigung des Vertragsverhältnisses auf Verlangen an sie herauszugeben, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse am Besitz dieser Unterlagen nachweisen kann.
22. Abwerbungsverbot
Dem Kunden ist es nicht gestattet, während der Dauer der Zusammenarbeit der Parteien und für einen Zeitraum von einem (1) Jahr danach Mitarbeiter von Moccu abzuwerben oder ohne Zustimmung von Moccu anzustellen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung hat der Kunde eine von Moccu nach billigem Ermessen festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen. Bei der Festsetzung der Vertragsstrafe wird Moccu berücksichtigen, ob eine schuldhafte Zuwiderhandlung des Kunden zu einem Verletzungserfolg oder nur zu einem Verletzungsversuch geführt hat. Einzelne schuldhafte Zuwiderhandlungen sind, soweit sie sich nach dem objektiven Erklärungsinhalt als rechtliche Einheit darstellen, jeweils als eine einzige Zuwiderhandlung zu behandeln.
23. Forderungsabtretung
Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden.
24. Zurückbehaltung
Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Ansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend machen.
25. Schlussbestimmungen
25.1 Änderungen und Ergänzungen des jeweiligen Vertrages der Parteien und dieser AGB sowie vertragswesentliche Mitteilungen der Parteien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (Brief, Fax, E-Mail), es sei denn, sie beruhen auf einer ausdrücklichen oder individuellen Vertragsabrede. Dies gilt auch für diese Textformklausel. Die Erklärung von Rücktritt und Kündigung hat ungeachtet der vorstehenden Textformklausel in Schriftform, also mit eigenhändiger Unterschrift unter der jeweiligen Erklärung, zu erfolgen.
25.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
25.3 Erfüllungsort ist Berlin, Bundesrepublik Deutschland.
25.4 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertrag der Parteien und diesen AGB ist der Sitz von Moccu, sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen handelt oder falls der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
25.5 Unwirksame oder nichtige Bestimmungen des jeweiligen Vertrages der Parteien und dieser AGB führen nicht zur Unwirksamkeit oder Nichtigkeit des Vertrages bzw. der AGB im Übrigen. Die Parteien verpflichten sich, in diesem Fall die unwirksame oder nichtige Bestimmung umzudeuten bzw. durch eine solche zu ersetzen, die der ursprünglichen Bestimmung unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zwecks dieser Vereinbarung im Rahmen des rechtlich zulässigen möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der genannten Vereinbarungen.
Stand: 23. Juni 2017